Ihre Arbeit: Unschätzbar wertvoll.
Ihr Mietwagen: Für Sie kostenlos.*

Die COVID-19 Pandemie geht uns alle an. Auch wir möchten danke sagen für Ihren unermüdlichen Einsatz und beteiligen uns an der bundweiten Aktion zur Sicherstellung der Mobilität für alle Beschäftigten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren.** Kommen Sie sicher zu Ihrem Arbeitsplatz und bleiben Sie gesund.
In drei Schritten zu dem für Sie kostenlosen Mietfahrzeug.

Rufen Sie uns an unter
0681 96595052.
Mo. – Fr.: 8:00 – 18:00 Uhr

Vereinbaren Sie telefonisch
Mietort und -zeitraum.

Bringen Sie bei Fahrzeugabholung den Nachweis der Berechtigung sowie die Abtretungserklärung ausgefüllt mit.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Aktion.
Die Aktion richtet sich an alle Beschäftigten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren.**
Bitte bringen Sie zur Abholung folgende Dokumente mit:
- Gültiger Führerschein
- Gültiger Personalausweis
- Ausgefülltes Original "Nachweises der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung"
- Ausgefüllte "Abtretungserklärung"
Weitere Informationen und die notwendigen Dokumente zu der Aktion finden Sie hier:
Fragen und Antworten zur Aktion.
Was muss ich tun, um das für mich kostenlose Mietfahrzeug zu erhalten?
- Wir als Mercedes-Benz Rent Händler in Ihrer Nähe werden Sie im Anschluss direkt kontaktieren und die weiteren Details klären.
- Bitte beachten Sie, dass die Aktion Beschäftigten von Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren vorbehalten ist. Füllen Sie daher bitte die beiden Dokumente "Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung" und "Abtretungserklärung" aus. Eine Fahrzeugausgabe kann nur bei Vorlage dieser vollständig ausgefüllten Originaldokumente erfolgen.
Bin ich berechtigt ein für mich kostenloses Mietfahrzeug zu erhalten?
Welche Dokumente sind erforderlich um die Aktion zu nutzen?
- Gültiger Führerschein
- Gültiger Personalausweis
- Ausgefülltes Original "Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung"
- Ausgefüllte "Abtretungserklärung"
Bitte beachten Sie, dass das Dokument "Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung" von Ihrem Arbeitgeber mittels Unterschrift und Stempel bestätigt werden muss.
Welche sonstigen Kosten kommen auf mich zu?
Lediglich die Treibstoffkosten werden von Ihnen getragen. Bitte beachten Sie: Bei Überschreitung der festgelegten Freikilometer werden Ihnen diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für erhöhte Kosten, die durch die Rückgabe von nicht ausreichend betankten Fahrzeugen entstehen.
Im Falle eines Schadens beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensfall maximal 175,00 Euro.
Kann ich auch für mehr als einen Monat ein Fahrzeug über Mercedes-Benz Rent beziehen?
Kann ich das Fahrzeug zu mir nach Hause oder zu meiner Arbeitsstätte liefern lassen?
Welche Fahrzeug kann ich über die Aktion beziehen?
Kann ich mir auch selbst ein Fahrzeug unter mieten.mercedes-benz.de aussuchen?
Wenn Sie ein für Sie kostenfreies Fahrzeug über die Aktion nutzen möchten, rufen Sie uns bitte unter 0681 96595052 an.
Wie lange gilt die Aktion?
In NRW gibt es ein Sonderprogramm. Welche Unterschiede gibt es zu der bundesweiten Aktion?
Für eine Fahrzeugreservierung kontaktieren Sie uns bitte unter 0681 96595052.
* Aktion bundesweit gültig ab einer Wochenmiete im Zeitraum vom 27.04.2020 bis 26.06.2020 als spätester Rückgabetermin. Die Aktion gilt für alle Beschäftigten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren für Fahrten zum Arbeitsplatz. Das für Sie kostenfreie Fahrzeug wird nur nach Vorlage der ausgefüllten Dokumente "Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung" und "Abtretungserklärung" ausgegeben. Eine Überschreitung der vereinbarten Freikilometer wird Ihnen gemäß Mietvertrag kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Im Falle eines Schadens beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensfall maximal 175,00 Euro.
** In Nordrhein-Westfalen gibt es ein Sonderprogramm, welches parallel zur bundesweiten Aktion läuft. Bitte beachten Sie die Unterschiede hinsichtlich des Aktionszeitraums sowie der berechtigten Berufsgruppen. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Sofortprogramm-fuer-bessere-Mobilitaet-von-Klinikpersonal